Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 müssen die Stadtwerke Passau im Zeitraum von Freitag, 2. Dezember 2022 bis Anfang Januar 2023 die Zählerstände ablesen (auch samstags). Um die Rechnungen kurz nach der Ablesung erstellen zu können, sind alle Zählerstände schnell und vollständig zu erfassen.

Falls zum Zeitpunkt der Ablesung niemand zu Hause ist, hinterlässt der Ableser eine Postkarte. Am gleichen Tag sollten dann die Zähler vom Kunden abgelesen werden. Der Kunde kann diese Zählerstände auch online unter www.stadtwerke-passau.de den Stadtwerken mitteilen. Dies sollte spätestens am darauffolgenden Tag durchgeführt werden.

 

QR-Code für Zählerstandsmitteilung:

Ohne Mitteilung der angeforderten Zählerstände sind die Verbrauchswerte von den Stadtwerken zu schätzen. Dies führt jedoch zu ungenauen Abrechnungen, die nicht gewollt sind und die später Ärger auslösen können.

Bitte keine Zählerstände melden, bevor der Ableser vor Ort war bzw. bevor die Stadtwerke eine Ablesekarte zugesendet haben!

Die Stadtwerke bitten auch in diesem Jahr um Verständnis und Mitarbeit, damit Missverständnisse von vornherein vermieden werden können.

Fragen zur Abrechnung, zu Tarifen und Ähnlichem können die Ableser leider nicht beantworten. Hierfür können sich die Kunden gerne an die Kundenberater der Stadtwerke Passau wenden (Tel. 0851 560-490).

Der Datenschutz und die Datensicherheit haben für die Stadtwerke einen hohen Stellenwert. Unter https://www.stadtwerke-passau.de/datenschutz.html findet der Kunde Informationen der Stadtwerke gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die zur Kenntnisnahme der Kunden im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten dienen.

 

 

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