Abkochanordnung!
Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurden in der Gemeinde Büchlberg bzw. für den Bereich Straßkirchen eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt (Verunreinigung mit coliformen Bakterien). Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen. Betroffen sind nur Haushalte und Verbrauchsstellen, die vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt werden und der Bereich Straßkirchen (Gde. Salzweg), der von den Stadtwerken Passau versorgt wird.
Das Trinkwasser muss laut Gesundheitsamt vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Gemeinde Büchlberg, die Stadtwerke Passau und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.