Asyl
Wie viele Geflüchtete leben in Salzweg und wie hat sich die Situation entwickelt?
Auf dieser Seite haben wir Ihnen allgemeine Fragen und Antworten zur Situation der Geflüchteten in der Gemeinde zusammengestellt.
Aktuell leben 76 Geflüchtete in der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Salzweger Hof. (Stand Jan. 2022) Asylsuchende werden nach festen Verteilungsschlüsseln vom Bund auf die Länder und von diesen weiter auf die Städte und Gemeinden verteilt. Hieraus ergibt sich die jeweilige Zuweisung von Geflüchteten durch die Bezirksregierung.
Die in der Gemeinschaftsunterkunft Salzweger Hof lebenden Geflüchteten sind
- Asylsuchende
- geduldete Personen, die aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht ausreisen beziehungsweise nicht rückgeführt werden können
- Personen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten (dies dann nochmals differenziert nach vielen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen)
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die noch keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden konnten
- Personen, die im Rahmen von Resettlement oder anderen Aufnahmeaktionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
Wohin können sich in Salzweg lebende Geflüchtete wenden?
Landratsamt Passau
- Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Aufenthaltsbereiches
- Auflagenänderungen
- Grenzübertrittsbescheinigungen
- Bearbeitung von Umverteilungsanträgen
- Duldungen
Landratsamt Passau – SG 42
Domplatz 11
94032 Passau
0851 397-1 / 0851 397-342
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mi: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Jobcenter PA-Land
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
- Sanktionen
- Verpflichtungen Anderer
Jobcenter Passau Land
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14c
94032 Passau
0851 85176-41 (Neuanträge)
0851 85176-58 (laufende Fälle)
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7.30 bis 12.00 Uhr
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Caritasverband für die Diözese Passau e. V.
Caritasverband für die Diözese Passau e. V.
Beratung und Integrationshilfe für MigrantInnen
- Informationen und Orientierungshilfen und
- Beratung bei allen migrationsbedingten Problemen, z. B.
– ausländerrechtlichen Fragen (Familiennachzug, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung usw.)
– Fragen zur sozialen Sicherung (Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente usw.)
– Fragen zu schulischen und beruflichen Integration
Telefonberatung bzw. persönliche Beratung
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Frau Preugschas
0851 5018-921
Caritas Passau – Flüchtlings-und Integrationsberatung
In der Gemeinschaftsunterkunft Salzweg
Beratung für Flüchtlinge im Asylverfahren
Beratung für anerkannte und abgelehnte Flüchtlinge
Beratung Familiennachzug
- Ablauf des Asylverfahrens
- Aufenthaltsrechtliche Fragen
- Sozialrechtliche Fragen
- Zugang zu Bildung und Arbeit
- Familienzusammenführung
- Rückkehr und Weiterwanderung
- Psychosoziale Unterstützung
- Medizinische Versorgung
- Allgemeines Migrationsrecht
Büro in der Gemeinschaftsunterkunft Salzweg
Büchlberger Str. 1
94121 Salzweg
Frau Sabbagh
0851 9886 5889
Mouna.sabbagh@caritas-passau.de
Sprechzeiten:
Mo + Mi: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Gemeinschaftsunterkunft Salzweg
Heimleitung
Büchlberger Str. 1
94121 Salzweg
Herr Kramberger
0160 4914776
Integrationslotsen im Passauer Land Caritasverband der Diözese Passau e.V.
Spezialisierte Sozialberatungsstelle für erwachsene Migrant/innen (EU-Bürger, Aussiedler, zugewanderte Ehegatten, anerkannte Flüchtlinge) und für Asylbewerber.
Beratung bei allen migrationsbedingten Problemen, z.B.
- ausländerrechtlichen Fragen (Familiennachzug, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung usw.)
- Fragen zur sozialen Sicherung (Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente usw.)
- Fragen zu schulischer und beruflicher Integration
Caritasverband für die Diözese Passau e.V.
Obere Donaulände 8 (3. Stock, Zimmer 413)
94032 PassauFrau Beate Heindl
0851 5018-963 / Fax 0851 9297961
beate.heindl@caritas-passau.de
www.caritas-passau.de /hilfe-und-beratung/fuer-migranten-und-asylbewerber
Quartiersmanagement Gemeinde Salzweg
– Integrationsförderung
– Unterstützung im Bereich Auszug und Wohnen
Rathaus Salzweg
Passauer Straße 42
94121 Salzweg
Frau Barth
0157 8813 7953
quartiersmanagement@salzweg.de
Sprechzeiten:
Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Wie kann ich konkret helfen?
Wohnraum
Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften ausziehen. Der Fachbereich Unterkünfte am Landratsamt Passau hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Unter www.landkreis-passau.de/wohnraumboerse finden Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und auch ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes im Landkreis Passau.
Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen!
Hilfe bei Umzügen in Salzweg
Ist nach erfolgter Anerkennung eine Wohnung gefunden, werden oft helfende Hände gesucht, die beim Umzug unterstützen.
Dabei sind wir auch auf der Suche nach handwerklich versierten Helfern, die vielleicht auch beim Aufstellen einer gebrauchten Küche o.ä. helfen könnten.
Bei Interesse gerne melden beim Quartiersmanagement Salzweg
Frau Barth
0157 8813 7953
quartiersmanagement@salzweg.de
Integrationslotsung / Ehrenamtskoordinierung Passauer Land
Ansprechpartnerin für ehrenamtlich Engagierte bzw. Helferkreise:
– Unterstützung, Beratung und Koordination von ehrenamtlich Engagierten im Bereich
Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
– Begleitung und Motivation der ehrenamtlich Engagierten sowie die Gewinnung und
Auswahl neuer Freiwilliger
Frau Heindl
Beate.Heindl@caritas-passau.de
0851 5018-963
Caritas – Kleiderkammer
Über Spenden sauberer und gebrauchsfähiger Kleidung sowie Handtücher, Bett- und Tischwäsche, Gardinen und Accessoires (zum Beispiel Schmuck oder Schals) freuen wir uns weiterhin.
In unserem Lager wird Ihre Spende angenommen und an entsprechend Bedürftige abgegeben.
Immer mehr Menschen kommen mit ihrem Einkommen nicht oder nicht mehr zurecht:
sei es, weil sie eine Sozialleistung wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen oder weil ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Ihnen kann unsere Kleiderkammer materiell etwas unter die Arme greifen.
Caritasverband für Stadt und Landkreis Passau e. V.
Obere Donaulände 8
94032 Passau
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 11:00 – 15:30 Uhr
Bayerisches Rotes Kreuz - BRK-Kleiderladen Passau
Ihre Spende hilft vielfach!
Zaubern Sie anderen Menschen ein Lächeln ins Gesicht, indem Sie Ihre gebrauchten Kleider, Schuhe, Bücher oder Haushaltsgegenstände direkt in den nächstgelegenen Kleiderläden abgeben.
Mit den Erlösen aus dem Verkauf Ihrer gebrauchten Kleidung und Waren werden in Ihrer Nachbarschaft soziale Projekte und Dienstleistungen des Deutschen Roten Kreuzes satzungsgemäß finanziert.
BRK-Kleiderladen Passau
Rotkreuzstraße 1
94032 Passau
0851 9598 943
Öffnungszeiten:
Dienstag 10:00 – 17:00 Uhr
Kinderschutzbund Passau – Kleiderladen
Kinder wachsen, die Kleidung leider nicht.
Wir freuen uns über folgende Spenden:
Gut erhaltene Kinderkleidung von Größe 46 – 176
Gut erhaltene Kinder- und Jugendschuhe bis Größe 40
Kinderwägen die nicht älter als 8 Jahre sind
Kinderautositze vor dem Jahr 2009 (nur nach Norm ECE R44/04 und ECE R129)
Babywaagen und Babyphone
Kleine Spielsachen und gut erhaltene Bücher
Wir können nicht annehmen:
Kinder- und Reisebetten
Wippen, Laufställe, Badewannen
Großes Kinderspielzeug
Deko-Artikel
Betten und Matratzen
Umstandsmode
Medikamente und angebrochene Pflegeprodukte
Geben Sie Ihre Spenden bitte zu den Öffnungszeiten in Passau-Hacklberg ab.
Abgestellte Spenden vor unserer Tür können gestohlen werden oder sind dem Wetter ausgesetzt.
Wir haben in der Geschäftsstelle leider keinen Platz, um sie drinnen aufzubewahren.
Brauerei Hacklberg
Bräuhausplatz 11 – an der Rampe in der Vilshofener Straße
94032 Passau
aktuell nur mit Terminvereinbarung
Montag 16.00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 11.00 Uhr
Die häufigsten Gründe für eine Flucht sind:
Syrien: Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen. Hinweis: Syrer*innen kommen sowohl im normalen Asylverfahren – sie sind dann Asylsuchende wie die anderen Nationalitäten auch – wie auch als Kontingentgeflüchtete aufgrund besonderer Zusagen von Bundes- oder Landesregierung.
Nigeria: Gewaltsame Konflikte in verschiedenen Landesteilen und Umweltkatastrophen vertreiben Millionen von Menschen. Auch die Bedrohung durch Boko Haram stellt einen der Hauptgründe für die Flucht aus dem ostafrikanischen Staat dar.
Sierra Leone: Die Folgen des gewaltsamen Bürgerkriegs von 1991 bis 2002 sind immer noch zu spüren. Extreme Armut, Kinderarbeit. Schwere ökologische Probleme u.a. durch den Abbau von Bodenschätzen. Extreme Nahrungsmittelknappheit. Zwangsmigration in Folge von Bergbauaktivitäten.
Afghanistan: unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen; Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; diverse Menschenrechtsverletzungen.
Gehen geflüchtete Kinder in die Schule beziehungsweise in Kitas?
Sobald Kinder aus geflüchteten Familien einer Gemeinde zugewiesen beziehungsweise dort gemeldet sind, unterliegen sie der Schulpflicht oder haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und offene Ganztagsbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus (also aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten), die keine oder nur wenige Deutschkenntnisse haben, sollen im ersten Schritt, im Zuge eines ersten Beratungstermins, eingestuft werden. Ebenso müssen sie eine Schuleingangsuntersuchung absolvieren. Anschließend werden die SchülerInnen, falls erforderlich, einer schulformübergreifenden Vorbereitungsklasse zugewiesen, die sie maximal zwei Jahre besuchen. Sobald wie möglich werden sie dann in einer Regelklasse der geeigneten Schulform beschult.
Dürfen Geflüchtete arbeiten?
- Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen grundsätzlich arbeiten.
- Geflüchtete, die sich in einem Asylverfahren befinden, dürfen in den ersten 9 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.
- Geflüchtete, die im Besitz einer Duldung sind, dürfen in den ersten 12 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.
Nach 9 beziehungsweise 12 Monaten kann auf Antrag des/der Geflüchteten bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Die Ausländerbehörde muss grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.
Ausnahmen, nach denen die Beschäftigung ohne Zustimmung der BA gestattet wird, sind insbesondere: Berufsausausbildungen, Praktika, Freiwilligendienste, Beschäftigungen als Hochqualifizierte oder für Beschäftigungen bei Verwandten ersten Grades.
Nach vier Jahren kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis ohne Zustimmung der BA erteilt werden.
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist Personen im Asylverfahren oder geduldeten Personen grundsätzlich nicht gestattet.