Heiraten

Fragen rund ums Heiraten

 

Eine Hochzeit ist nicht nur romantisch, zu einer Eheschließung gehört auch etwas Bürokratie. Damit Sie sich voll und ganz auf den schönen Teil Ihrer Trauung konzentrieren können, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen an das Standesamt zusammengestellt.

Ja, Sie wollen? Paare, die ihre Beziehung mit einer Eheschließung festigen wollen, haben im Vorfeld oft Fragen. Wir haben Ihnen einige häufig gestellten Fragen beantwortet. Bei weiteren Unklarheiten helfen Ihnen die Standesbeamten der Gemeinde Salzweg gerne weiter.

Kontakt:

Silke Neustifter
Tel. 0851 94998-22
E-Mail: silke.neustifter@salzweg.de

Wann können wir die Hochzeit beim Standesamt anmelden?

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich. Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt der Gemeinde, in der einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Heiraten können Sie dann vor einem deutschen Standesamt Ihrer Wahl. 

Können wir auch an einem Samstag heiraten?

Für die standesamtliche Trauung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Salzweg an einem Samstag Vormittag gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,00 €  stehen noch folgende Termine zur Auswahl:

2024
21.09., 19.10., 16.11., 14.12.

2025
18.01., 08.02., 22.03., 12.04., 10.05., 24.05., 21.06., 28.06.,12.07., 26.07., 23.08., 20.09., 18.10., 15.11., 06.12.

 

Brauchen wir Trauzeugen?

Seit 1998 sind Trauzeugen nicht mehr verpflichtend für eine Eheschließung. Maximal zwei Trauzeugen können zu Ihrer Eheschließung mitgebracht werden. Wichtig ist, dass die Trauzeugen volljährig sind und ihren Ausweis am Hochzeitstag vorlegen.

Welche Unterlagen müssen wir für die standesamtliche Trauung vorlegen?

Die Verlobten haben bei der Anmeldung der Eheschließung ihren Personenstand, ihren Wohnsitz, ihre Staatsangehörigkeit und wenn sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Auflösung dieser Ehe oder Lebenspartnerschaft durch folgende Unterlagen nachzuweisen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnsitzbehörde, wenn die Eheanmeldung nicht am Standesamt des
    Hauptwohnsitzes erfolgt
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
  • Ggf. Eheurkunde mit Auflösungs-/Scheidungsvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Geburtsurkunden und Eheurkunden von bayerischen Standesämternwerden i.d.R. vom Standesamt der Eheanmeldung angefordert. In allen anderen Fällen müssen Sie sich die Abschriften aus den Registern neu ausstellen lassen (Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein). Klären Sie mit Ihrem Standesamt vorab, welche Unterlagen Sie ggf. beschaffen müssen.

Ist ein Eheschließender ausländische/r Staatsangehörige/r ist ein Ehefähigkeitszeugnis des/r ausländischen Verlobten vorzulegen bzw. falls der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist eine Befreiung hiervon beim OLG München zu beantragen. Bei Beteiligung eines/r ausländischen Verlobten ist in jedem Fall vorab eine Beratung durch das Standesamt notwendig. 

Welche Möglichkeiten haben wir bei der Namensführung?

Nach deutschem Recht können Sie sich entweder auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen oder jeder behält seinen bisher geführten Namen. Für den Ehenamen haben Sie die Wahl zwischen den Geburtsnamen oder auch den zurzeit geführten Familiennamen jedes Eheschließenden. 

Die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist auch noch später möglich, dafür gibt es keine Frist.

Einen Doppelnamen kann allerdings nur derjenige annehmen, dessen Name nicht als Ehename gewählt wird. Sollte sich ein Ehepartner für einen Doppelnamen entscheiden, kann sein Geburtsname/derzeit geführter Familienname dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Nach ausländischem Recht bestehen gegebenenfalls andere rechtliche Möglichkeiten.

Wie läuft das bei einer standesamtliche Trauung mit dem Ringtausch?

Der Ringtausch ist bei einer standesamtlichen Trauung nicht verbindlich. Natürlich können sie diesen verbindenden Moment in Ihrer Trauung einplanen. Sprechen Sie Ihren gewünschten Ablauf einfach mit Ihrer Standesbeamtin oder Ihrem Standesbeamten ab.

Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?

Eine Trauung inklusive Ansprache, Ringwechsel, Unterschrift und eventuell einer musikalischen Untermalung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kontakt mit dem Standesamt.

Dürfen wir während der Zeremonie fotografieren und filmen?

Fotografieren ist bei einer Trauung grundsätzlich gestattet. Film oder Tonaufnahmen sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Standesbeamtin beziehungsweise Ihrem Standesbeamten ab.

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Falls Sie sich Ihr JaWort im Ausland gegeben haben, können Sie Ihre Eheschließung auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachbeurkunden lassen. Danach können dann deutsche Eheurkunden ausgestellt werden. Auch die Namensführung in der Ehe kann festgestellt werden. 

Wo erhalte ich eine Eheurkunde?

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

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