Update zur Lage an der Oberilzmühle, Begehung/Probennahme 01.09.2026:

Bei der heutigen Beprobung seitens des Gesundheitsamtes Passau des Badegewässers Oberilzmühle wurde an der Badestelle ein flächiger Algenteppich festgestellt. Aufgrund der aktuellen visuellen Befundsituation besteht ungeachtet der noch ausstehenden Laborergebnisse ein akutes Sicherheitsrisiko. Unabhängig von einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Cyanobakterientoxine ist bei der fehlenden Sichttiefe mit einer Erschwernis von Rettungsmaßnahmen bei Ertrinkungsfällen zu rechnen.

Weiterhin sind auch im Bereich Bootsanleger, Wehr und Fischtreppe (diese Bereiche wurden am 01.09.2026 nicht beprobt) flächige Algenteppiche vorhanden.

Die Badestelle ist nun ebenfalls vom Badeverbot betroffen. Das Badeverbot für die Bereich Bootsanleger, Wehr und Fischtreppe bleibt weiter bestehen.

Wir werden Sie weiterhin über neue Untersuchungsergebnisse sowie die weitere Entwicklung informieren.

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Update zur Lage an der Oberilzmühle, Begehung/Probennahme 25.08.26:

  • an der Badestelle kein Algenteppich (Sichttiefe ca. 1m; nur vereinzelter Nachweis von Cyanobakterien Microcystis)
  • Weiterhin dichte Algenteppiche im Bereich Bootsanleger, Wehr und Fischtreppe (diese Bereiche wurden am 25.08.26 nicht beprobt). Die Algenteppiche können sich witterungs-/windbedingt in Richtung Badestelle verlagern.

Das Badeverbot für die betroffenen Bereiche mit dichtem Algenteppich bleibt bestehen; für die  Badestelle gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit.

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Bei der Beprobung am 04.08.2026 am Stausee wurde eine geschlossene Schicht über die gesamte Wasserfläche, starke Trübung (Sichttiefe 0,0 m) und ein modrig erdiger Geruch festgestellt. Die Situation hat sich seit der letzten Beprobung erheblich verschlechtert.

Aufgrund der aktuellen visuellen Befundsituation besteht unabhängig von den noch ausstehenden Laborergebnissen ein akutes Sicherheitsrisiko. Unabhängig von einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Cyanobakterientoxine ist bei derart geringen Sichttiefen mit erheblichen Einschränkungen bei Rettungsmaßnahmen, insbesondere im Falle von Ertrinkungsunfällen, zu rechnen.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr und Vorsorge wird ein Badeverbot erlassen. Entsprechende Warnhinweise und Informationen wurden sichtbar angebracht.

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