Mobiles Salzweg

 

Um die Mobilität für Senioren und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu stärken und damit auch ein Stück weit die Lebensqualität weiter zu sichern, hat die Gemeinde Salzweg das Mobilitätskonzept „Mobiles Salzweg“ ins Leben gerufen. Ziel ist hierbei dem genannten Personenkreis weiterhin die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und eine „Vereinsamung“ zu vermeiden.

Nach einem Aufruf im Mitteilungsblatt der Gemeinde erklärten sich anfangs sechs Ehrenamtliche bereit, sich als Fahrer zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile können wir auf ein Team aus 13 Fahrern zurückgreifen.

Es folgte ein Probebetrieb mit dem Elektro-Auto der Firma E-Wald, welches im Rahmen des 

MOVE-Projekts kostenlos zur Verfügung stand. 

Im Zeitraum von April bis September 2017 konnten wir durchwegs positive Erfolge verbuchen. 

Der Gemeinderat beschloss das Projekt fortzuführen. Dafür wurde im März 2018 ein geräumiger Renault Kangoo von der Firma E-Wald angemietet. Kosten pro Monat ca. 1000 €.

Im Januar 2021 wurde der Renault Kangoo durch einen VW Caddy abgelöst. Dieser wurde uns von der Stiftung „LichtBlick Seniorenhilfe“ überreicht, um auch künftig dieses großartige Projekt weiterführen zu können.

Der Großteil der Fahrten beschränkt sich auf 

  • Arztbesuche – meist Fachärzte in der Stadt Passau
  • Fahrten zum Einkaufen oder zur 
  • Teilnahme an Veranstaltungen (Seniorenclub, Frauenbund, kirchliche Veranstaltungen)

Anmeldungen für den Fahrdienst werden von der Gemeindeverwaltung entgegen genommen und dann weiter bearbeitet.

Die Anmeldungen sollten immer mindestens 2 Tage vorher erfolgen. 

Der Fahrer holt seinen Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt zuhause ab und bringt ihn zu seinem Ziel. Die Rückfahrt wird dann vor Ort vereinbart. (Meist wartet der Fahrer oder gibt seine Handynummer ab).

Dieser Service ist komplett kostenlos! Lediglich anfallende Parkgebühren müssen von den Fahrgästen bezahlt werden. Gerne darf an den Sozialfonds der Gemeinde gespendet werden.

Der Fahrdienst soll keine Konkurrenz zu öffentlichen Verkehrsmitteln/Taxiunternehmen darstellen.

Im Vorhinein muss abgeklärt werden ob die anfragende Person Anspruch auf Beförderungskostenübernahme (Krankentransport) bei der Krankenkasse hat.

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