Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung  im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Diese Verordnung beinhaltet u. a. die Erhöhung der Personalausweisgebühren.

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

46 € für Antragstellende ab 24 Jahren

27,60 € für Antragstellende unter 24 Jahren

Die Änderung tritt ab 7. Februar 2026 in Kraft.

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