Die Gemeinde Salzweg muss die getrennte Abwassergebühr rückwirkend am 01.01.2023 einführen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bisherigen Einheitsverteilungsmaßstab (Frischwassermaßstab) zur Berechnung der Abwassergebühr in mehreren Urteilen beanstandet hat. Mit der neuen Gebührenverteilung wird die Gemeinde Salzweg den Anforderungen dieser Rechtsprechung Rechnung tragen. Gleichzeitig wird durch die neue Gebührenverteilung eine größere Transparenz sowie eine verursachergerechte Kostenverteilung erreicht.
Mit Umstellung auf getrennte Abwassergebühren wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die bisher schon vorhandenen Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Entwässerungseinrichtung werden nach einem geänderten und unseres Erachtens auch gerechteren Maßstab auf die jeweiligen Benutzer der Entwässerungseinrichtung verteilt. Dies kann und wird bei einzelnen Anschlussnehmern zu Abweichungen in der Gebührenhöhe nach oben, aber auch nach unten führen.
Getrennte („gesplittete“) Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung getrennt werden in die Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und diese zwei Kostenblöcke über zwei verschiedene Verteilungsmaßstäbe auf alle Gebührenschuldner umgelegt werden. Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr anstelle einer einheitlichen Abwassergebühr gibt.
Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) umgelegt. Für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke, die in die Entwässerungseinrichtung einleiten, ausschlaggebend. Die Niederschlagswassergebühr wird daher nach Quadratmetern (m²) erhoben.
Die einzelnen Flächenbeläge wurden – abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit – mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren berücksichtigt. Ebenso werden Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) und Versickerungsanlagen begünstigt berücksichtigt.
Die Ermittlung der bebauten Flächen (d.h. der Gebäudegrundrissflächen) erfolgt auf Basis der Daten des Vermessungsamts, der sogenannten Digitalen Flurkarte (DFK). Insbesondere zur Ermittlung der befestigten Bodenflächen (z.B. Asphalt-, Pflasterflächen usw.) und der Information, ob die vorhandenen Flächen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einleiten, benötigen wir Ihre Mithilfe. Dazu übersenden wir Ihnen Ende Januar 2023 Unterlagen zum Selbstauskunftsverfahren.
Die Hintergründe und die Durchführung des Selbstauskunftsverfahrens im Einzelnen u.v.m. werden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am
25. Januar 2023, ab 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Salzweg,
zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden, erörtert.
Für alle Ihre Fragen und eine praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der Flächenangaben wird im Zeitraum
vom 30.01.2023 bis 10.02.2023
im Rathaus, Zimmer 08, Passauer Straße 42, 94121 Salzweg, ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Sie dort im Bedarfsfall bei der Bearbeitung der Unterlagen gerne persönlich unterstützen.
Ich danke Ihnen auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Putz
Erster Bürgermeister