Trotz der bereits erfolgten Vorarbeiten zur Einführung des Gebührensplittings und der Zuarbeit durch die Verwaltung der Gemeinde sind der rechtzeitige Abschluss der Flächenermittlung und der Gebührenkalkulation sowie die noch vorzunehmende Endbearbeitung der neuen Satzung im Jahr 2022 nicht mehr möglich. Die Flächenermittlung und die noch durchzuführende Öffentlichkeitsarbeit können frühestens bis zur Jahresmitte bzw. im 3. Quartal 2023 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren kalkuliert werden.

Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Salzweg werden also spätestens im IV. Quartal 2023 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.

Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebühren-bemessungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen für den aktuell noch laufenden Bemessungszeitraum 2019-2022 geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

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